Der Gesamtpersonalrat Schule (GPRS) ist eine Personalvertretung, die innerhalb des Staatlichen Schulamts für die Beschäftigten eingerichtet ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, als Partner bei sämtlichen Entscheidungen zu fungieren, die den gesamten Bereich des Staatlichen Schulamts betreffen. Dabei steht er in direktem Austausch mit der Amtsleitung des entsprechenden Schulamts.
Besonders bei Personalentscheidungen wie Versetzungen, Abordnungen und Stellenbesetzungen von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern spielt der Gesamtpersonalrat eine zentrale Rolle.
Eine weitere wichtige Funktion des Gesamtpersonalrats liegt in der Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen, die auf Entscheidungen des Staatlichen Schulamts angewiesen sind oder mit diesen nicht einverstanden sind. Dies kann verschiedene Bereiche betreffen, wie beispielsweise abgelehnte Versetzungsanträge, Fehler bei der Eingruppierung von Angestellten oder ausstehende Zahlungen bei befristeten Verträgen.
Zudem setzt sich der Gesamtpersonalrat aktiv dafür ein, dass Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile, die im Sinne der Beschäftigten ergangen sind, auch tatsächlich umgesetzt werden. Hierzu gehören aktuelle Themen wie die Handhabung von Lebensarbeitszeitkonten oder die Bezahlung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Konfliktberatung und -vermittlung. Wenn innerhalb der Schule Konflikte auftreten, die nicht auf schulischer Ebene gelöst werden können, fungiert der Gesamtpersonalrat als Vermittler und bietet Unterstützung an.
Um seine Funktionen optimal wahrnehmen zu können, hat der Gesamtpersonalrat ein enges Netzwerk zu den Schulpersonalräten aufgebaut. Dabei werden wichtige Informationen ausgetauscht, Schulungsveranstaltungen angeboten und aktuelle Fragestellungen des Personalvertretungsrechts sowie sich ändernde Rechtsvorschriften und Urteile behandelt.
Insgesamt spielt der Gesamtpersonalrat eine wichtige Rolle im Schulsystem, indem er die Interessen der Beschäftigten vertritt, sie berät und unterstützt sowie für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften eintritt.
Die GEW wird sich in Zusammenarbeit mit dem DGB und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes trotz Rückschläge weiterhin vehement für den Erhalt und Ausbau einer “gleichberechtigten Mitbestimmung im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen” (Art. 37 der Hessischen Verfassung) einsetzen. Die GEW fordert alle Beschäftigten auf, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen und sich zusammen mit den Personalräten aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes Schule zu beteiligen. Die erfolgreiche Tätigkeit der Personalräte aller Ebenen ist wesentlich auch von der Beteiligung und Unterstützung der Beschäftigten abhängig!