Die Rolle des Personalrates wird gelegentlich gründlich falsch verstanden: Auch wenn der Personalrat sich hier und da bereit findet, für sicherlich wichtige, gemeinsame Aktivitäten eines Kollegiums Sorge zu tragen, ist dies nicht seine eigentliche Aufgabe.
Der Schulpersonalrat fungiert vielmehr als Bindeglied zwischen Lehrkräften und Schulleitung, wodurch er eine wichtige Vermittlerrolle einnimmt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen und Anliegen der Beschäftigten zu vertreten und an die Schulleitung heranzutragen. Er ist in vielen Angelegenheiten ein wichtiges und selbstständig agierendes Gremium der Mitbestimmung. Arbeitsgrundlage ist das HPVG (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-PersVGHE2023rahmen/part/X)
Monatliche Treffen mit der Schulleitung
Regelmäßig treffen sich der Schulpersonalrat und die Schulleitung, um aktuelle Angelegenheiten zu besprechen. Die Schulleitung informiert den Personalrat über relevante Vorgänge, während dieser seinerseits Anliegen und Themen aus dem Kollegium einbringt.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulpersonalrat und Schulleitung ist essenziell. Nur ein offener Austausch über Vorhaben und Probleme ermöglicht es, die Schule wirksam zu gestalten und unterschiedliche Standpunkte zu verhandeln.
Beteiligung an wichtigen Entscheidungen
Besonders wichtig ist die Beteiligung des Personalrats bei der Vorbereitung des neuen Schuljahres. Diese umfasst die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung, die Behandlung von Versetzungsanträgen, Neueinstellungen und Fachbedarfsanmeldungen sowie die Stundenplanerstellung.
Vertretung der Interessen der Beschäftigten
Der Schulpersonalrat setzt sich für die Interessen und Anliegen der Beschäftigten ein, etwa bei der Einstellung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Behandlung der Anliegen schwerbehinderter oder gesundheitlich beeinträchtigter Personen sowie der Berücksichtigung von Kolleginnen und Kollegen bei der Planung. Er achtet dabei z.B. auf Gleichbehandlung und Einhaltung von Arbeitsschutzregelungen.
Wichtigkeit des Schulpersonalrats
Die Existenz eines Schulpersonalrats ist entscheidend für eine geregelte Zusammenarbeit zwischen Kollegium und Schulleitung. Ohne einen solchen Rat müssten sich Beschäftigte individuell mit der Schulleitung auseinandersetzen. Es ist daher ratsam, als Mitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) selbst für das Amt im Personalrat zu kandidieren, um die Interessen der Beschäftigten aktiv zu vertreten.
Mindestens einmal im Jahr muss der Schulpersonalrat zu einer Personalversammlung einladen und einen Tätigkeitsbericht abgeben. Die Personalversammlung kann Anträge einbringen und zu den Beschlüssen des Schulpersonalrates Stellung beziehen. Der Schulpersonalrat kann weitere Personalversammlungen durchführen, auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten ist er hierzu verpflichtet. Die Personalversammlung kann somit Einfluss auf die Personalratsarbeit nehmen, sie kann dem Schulpersonalrat mit ihrem Votum den Rücken stärken, ihn aber auch kritisieren.
Was die GEW dazu meint
Die GEW wird sich in Zusammenarbeit mit dem DGB und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, trotz Rückschlägen, weiterhin vehement für den Erhalt und Ausbau einer “gleichberechtigten Mitbestimmung im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen” (Art. 37 der Hessischen Verfassung) einsetzen. Die GEW fordert alle Beschäftigten auf, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen und sich zusammen mit den Personalräten aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes Schule zu beteiligen. Die erfolgreiche Tätigkeit der Personalräte aller Ebenen ist wesentlich auch von der Beteiligung und Unterstützung der Beschäftigten abhängig!