• Eva Bender-Gilchrist
• Niklas Beick
• Nadine Clemen
• Beate Grabowski
• Martin Hering-Pownall
• Jutta Schwarz
• Klaus Steup
• Inge Stövesand
• Henning Tauche
• Patrizia Wölfel
• Ralph Wildner
Ein besonderer Dank gilt Susanne Arends, die ihr Amt im Vorsitzendenteam niedergelegt hat. Die GEW Gießen bedankt sich herzlich für ihr langjähriges Engagement.
]]>wir wissen: In den Schulen wird tagtäglich Enormes geleistet – und das weit über den Unterricht hinaus. Die Realität sieht anders aus als das alte Klischee vom halben Tag. Korrekturen, Elternabende, Inklusion, Integration, Digitalisierung, Begleitung durch Krisen – das alles findet unter immer schwierigeren Bedingungen statt: zu große Klassen, zu wenig Personal, marode Gebäude. Die Belastung steigt stetig – und mit ihr das Risiko für Burnout.
Anstatt die Ursachen anzugehen, bekommen wir Gesundheitsangebote wie Yoga oder Achtsamkeitstrainings. Gut gemeint, aber nicht genug. Kein noch so entspannender Kurs kann strukturelle Probleme lösen.
Deshalb sagen wir am 1. Mai ganz klar: Wir brauchen keine Kosmetik, sondern grundlegende Veränderungen. Kleinere Klassen, mehr Fachkräfte, eine bessere Ausstattung – und vor allem: echte Anerkennung für unsere Arbeit. Nicht nur am 1. Mai, sondern jeden Tag.
In diesem Sinne: Einen solidarischen 1. Mai!
Eure GEW KV Alsfeld, Gießen und Lauterbach
]]>Im Gegensatz zu den meisten Feiertagen in Deutschland, die einen religiösen Hintergrund haben, ist der 1. Mai, auch bekannt als der „Tag der Arbeit“, ein weltlicher Feiertag. Die Ursprünge liegen in den USA, wo 1865 die amerikanischen Gewerkschaften erstmals den 8-Stunden-Tag forderten. Zu dieser Zeit betrug die tägliche Arbeitszeit oft 12 Stunden an 6 Tagen in der Woche, und die Arbeitsbedingungen waren häufig unerträglich.
Die Forderung nach dem 8-Stunden-Tag wurde 1889 auf dem internationalen Arbeiterkongress in Paris aufgegriffen, und am 1. Mai 1890 sollte weltweit dafür demonstriert werden. In Deutschland stießen die Proteste jedoch auf erheblichen Widerstand von Regierung und Arbeitgebern. Trotz dieser Widrigkeiten beteiligten sich 1890 etwa 100.000 Menschen an den Streiks und Demonstrationen - damals waren Todesopfer zu beklagen, heute ist das Streikrecht ein zentrales verbrieftes Recht in der Auseinansdersetzung um Arbeitsbedingungen und Tarife.
Obwohl der 8-Stunden-Tag damals noch nicht durchgesetzt werden konnte, wurde das Recht der Arbeiter, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, die sogenannte “Koalitionsfreiheit”, erreicht – ein wichtiger Schritt in der Geschichte der Arbeiterbewegung.
Der 1. Mai erinnert uns daran, dass erträgliche Arbeitszeiten und gute Arbeitsbedingungen erkämpft werden müssen. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, für gute Arbeit und angemessene Bezahlung einzutreten. Der „Tag der Arbeit“ steht für die Rechte der Gewerkschaften, sich ohne Sanktionen für ihre Interessen einzusetzen – sowohl in den Betrieben als auch auf der Straße.
Kundgebungen und Demonstrationen machen die aktuellen gewerkschaftlichen Forderungen deutlich und zeigen, wofür Gewerkschaften stehen. Die Geschichte des 1. Mai lehrt uns, dass Beschäftigte umso erfolgreicher sind, je mehr sie sich zusammenschließen und gemeinsam für ihre Forderungen eintreten. Auch wenn es immer wieder gerne vergessen wird: In dem ein Ausgleich der Machtverhältnisse entsteht, tragen Gewerkschaften auf ihre Weise zu Wohlstand und Zusammenhalt in der Gesellschaft bei.
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat entschieden: Die Arbeitszeit von Lehrkräften ist messbar, und über dokumentierte Überstunden besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Einem inzwischen pensionierten Grundschulrektor wurden 31.000 € als Ausgleich für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Die GEW Niedersachsen wertet dieses Urteil als wegweisenden Erfolg für bessere Arbeitsbedingungen. Der GEW Stadtverband Frankfurt begrüßt dieses Urteil, und auch wir wollen der Haltung in der Pressemitteilung der GEW Frankfurt folgen.
Hier geht es zu den Pressemitteilungen des OVG und der Bundes-GEW:
• Pressemitteilung OVG Niedersachsen
Die GEW hat in Kooperation mit der Uni Göttingen eine Arbeitsbelastungs- und Arbeitszeitstudie an Frankfurter Schulen durchgeführt. Die Ergebnisse, an denen 1.199 Teilnehmende aus vier Schulformen an 64 Schulen beteiligt waren, zeigen: Lehrer*innen-Arbeitszeit ist messbar. Diese Erkenntnisse müssen ernst genommen werden!
Die Hessische Landesregierung hat die Ergebnisse der Frankfurter Studie bisher ignoriert. Das Urteil aus Niedersachsen sollte sie eigentlich unter Zugzwang setzen. Leider möchte die Hessische Landesregierung sich weder mit den Personalräten noch mit den Lehrerverbänden abstimmen und lässt sich mit der Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung weiterhin Zeit.
Die großen Probleme – wie lange Arbeitszeiten, hohe Arbeitsintensität (z. B. Klassenlehrer*innen-Tätigkeiten ohne Entlastungen, z. T. herausfordernde Schüler*innen, erhebliche Zunahme von Verwaltungsaufgaben, nicht funktionsfähige Online-Portale u. v. m.) – sowie schlechte Arbeitsbedingungen (marode Schulgebäude, mangelhafte Ausstattung) führen langfristig zur psychischen Erschöpfung und zur Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten. Eine Studie der GEW hat ergeben, dass Lehrkräfte deutlich stärker als andere Berufsgruppen von Burnout gefährdet sind. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Informationen zur Arbeitszeiterfassung
Auch die Stiftung Warentest (04/2025) hat in ihrer aktuellen Ausgabe über das Gerichtsurteil berichtet. Der Artikel weist auf den wichtigen Umstand hin, die geleistete Arbeit vollumfänglich und lückenlos zu dokumentieren. Eine sorgfältige Zeiterfassung ist ein wirksames Mittel, um die tatsächliche Belastung sichtbar zu machen.
Das HMBK äußert weiterhin, dass Lehrer*innen lediglich falsch organisiert seien. Statt substantieller Entlastung werden Selbstoptimierungsfortbildungen empfohlen. Dieser Sichtweise haben viele Schulen bereits deutlich widersprochen. Hier sei auf die mittlerweile etwa 20 Überlastungsberichte von Schulen aus der gießener Umgebung hingewiesen.
Wichtig ist eine konsequente, lückenlose Erfassung: Nach dem EuGH-Urteil reichen bereits Stunden und Minuten. Solange es keine offiziellen Vorgaben gibt, bietet sich z. B. eine einfache Tabelle oder eine digitale Zeiterfassung an. Auch diese „Buchhaltung“ gehört selbstverständlich zur Arbeitszeit. Gerade als Beamt*innen haben wir nur begrenzte Möglichkeiten, unsere Arbeitsbedingungen rechtlich überprüfen zu lassen. Umso wichtiger ist es, im Falle möglicher künftiger Verfahren vorbereitet zu sein: Nur wer seine Arbeitszeit konsequent dokumentiert, hat realistische Chancen auf Anerkennung und mögliche Entlastung.
Für weitere Informationen und relevante Links zu diesem Thema, schaut bitte hier:
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Kreisverbände der GEW Gießen, Alsfeld und Lauterbach zum „Handyverbot“ an Hessens Schulen
Licht und Schatten – oder doch eher „fifty shades of grey“?
Die technische Entwicklung digitaler Endgeräte mit ihren Möglichkeiten schreitet in einer enormen Geschwindigkeit voran. Das Smartphone ist universales Bürogerät, Arbeitsmittel, Statussymbol, Freizeitbeschäftigung, täglicher Begleiter, Kontaktvermittler und auch Suchtmittel – auch in Abhängigkeit zu der vorhandenen Software. Schon die Alltagsbeobachtung belegt, dass damit eine gesellschaftliche Veränderung raumgreift. Es sind vor dem Hintergrund jüngster politischer Entwicklungen die Fragen gestellt: Wer bekommt, was zu sehen? Wer verfügt über meine Daten? Was ist real, was ist „fake“? Wie will ich erreichbar sein? Dabei gibt es eine Bandbreite menschlicher Reaktionen von „Digital Detox“, über sinnvolle Nutzung, bis hin zur Abhängigkeit - ein fließender Übergang. Dieser wird sehr unterschiedlich interpretiert, damit müssen sich die Älteren genauso auseinandersetzen wie auch die junge Generation.
Die Diskussion über den Umgang mit Smartphones in Schulen ist daher überfällig, und den aktuellen Vorschlag [10] eines gesetzlichen „Handyverbotes“ begrüßen die Kreisverbände Gießen, Alsfeld und Lauterbach der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft grundsätzlich. Es ist auch zu begrüßen, dass dieses Verbot eines nicht ist: Ein kategorisches „Nein“. Den Schulen soll altersabhängig eine eigene Regelung von Schutzzonen ermöglicht werden, alles mit dem Impetus eine private Nutzung einzuschränken. Leider ist dies alles andere als leicht, das Gerät unterscheidet eben nicht zwischen z.B. einem Stundenplan oder einem Sozialen Netzwerk und für was es eingesetzt wird.
Problematik
Die Kreisverbände Gießen, Alsfeld und Lauterbach der GEW halten die Diskussion um ein Handyverbot an hessischen Schulen auch deshalb für positiv, da sie zeigt, dass mittlerweile das Bewusstsein für ein bestehendes Problem gereift ist.
Die vom Ministerium genannten Gefährdungen durch die Nutzung von Mobiltelefonen sind nachvollziehbar und durch zahlreiche Studien, etwa der OECD, der WHO [1] und anderer [2] belegt. Diese Erkenntnisse entsprechen der empirischen Beobachtung vieler Lehrkräfte bereits seit Jahren, von nachlassender Konzentrations- und Leistungsfähigkeit. Der gesellschaftliche Rückhalt für ein solches Verbot ist hoch [3], viele Elternhäuser zeigen sich überfordert [4] und auch viele SchülerInnen [5] wünschen sich, dass digitale Medien nur in klar definierten Unterrichtseinheiten zum Einsatz kommen. Dennoch wird vielfach anstelle eines Verbots die Forderung erhoben, doch lieber die Chancen der „neuen“ Medien zu nutzen und sie in Bildungsinhalte zu überführen [6]. Der Erwerb von Medienkompetenz ist sicher unverzichtbar, hier sollen aber die Schulen – oft der einzelne Lehrer – die Verantwortung übernehmen. Lehrkräfte sind gehalten entsprechende umfassende Fortbildungen - on top, also neben dem Beruf - zu stemmen.
Um es klar zu umreißen: Das Smartphone kann und wird bereits häufig für Lern-Apps, Mediengestaltung, Recherchen, Stunden- und Raumpläne oder die schulinterne Kommunikation im Unterricht genutzt. Dies baut aber auch ungewollten Druck auf, frühzeitig ein solches Gerät zu beschaffen – ein Umstand, den nicht alle Eltern, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen, wünschen. Dazu hängt der Besitz eines digitalen Endgerätes auch von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab, so dass für Einzelne schon mal unangenehme Situationen mit MitschülerInnen entstehen.
Zudem sind Phänomene wie „Happy Slapping“ [7], Mobbing oder Grooming in sozialen Netzwerken oder auch die exzessive Nutzung [8] von Handys weit verbreitet – wenn auch vielleicht nicht in allen Schulen oder Schulformen gleichermaßen. Schon auf dem Weg zur Schule, etwa während der morgendlichen Busfahrt, lenken SchülerInnen sich häufig mit ihren Smartphones vom Geschehen ab. Eine soziale Kontrolle, etwa durch Eltern oder Lehrkräfte, ist dabei kaum möglich – und Lehrkräften auch nicht erlaubt. Das Smartphone wird zunehmend zum Träger süchtig machender Inhalte, mit denen Tech-Firmen große Profite erzielen und mit denen Kinder allzu oft und zu lange alleingelassen werden.
Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Verfügbarkeit von KI-Tools dar. Viele Lehrkräfte – von der Grundschule bis hin zur Universität – berichten, dass es kein Randphänomen mehr ist, wenn bei Hausarbeiten, Klassenarbeiten oder Prüfungen KI-Lösungen als eigenständige Arbeit ausgegeben werden. Auch die Nutzung von versteckten Kopfhörern, Smartwatches oder -brillen ist keine Seltenheit – oder notfalls dann dem „Zweithandy“. Ein Nachweis für missbräuchliche Smartphone-Nutzung ist oft kaum zu erbringen, da die Durchsuchung von Geräten nur durch polizeiliche Maßnahmen erfolgen darf.
Diese Umstände verdeutlichen das Spannungsfeld, in dem die Kollegien in den Bildungseinrichtungen tagtäglich arbeiten. Die Diskussion über den Umgang mit Handys in den Schulen ist daher drängend und ebenso vielfältig [9]. Auf der einen Seite sollen Bildungsziele im Bereich der digitalen Medien erreicht werden, auf der anderen Seite laufen wir Gefahr, eine fortgeschrittene und ungesunde Entwicklung zuzulassen, die durch das Smartphone begünstigt wird. Lehrkräfte, Eltern und Kinder sind hier häufig überfordert. Leider liegt bisher keine tragfähige medienpädagogische Initiative vor, die reine Verteilung von digitalen Geräten an den Schulen untersteuert den Bedarf an wesentlicher Stelle. Das Schulen in der Sache aber als Schutzraum fungieren sollen, rechtfertigt aus unserer Sicht eine strikte Regulierung.
Kritik am bestehenden Gesetzesvorschlag
Leider ist der aktuelle Gesetzesvorschlag in der Pressemitteilung des Kultusministers vom 20.3.2025 [10] aus unserer Sicht nur wenig mehr als alter Wein in neuen Schläuchen und daher wenig wirksam. Der vorgelegte Entwurf, mit allen fünf genannten Punkten, bringt keine wesentlichen Neuerungen und trägt wenig dazu bei, die Kollegien im Umgang mit der Smartphone-Problematik zu stärken. An vielen weiterführenden Schulen ändert sich de facto nichts, da bereits bestehende Handyverbote basierend auf geltendem Recht [11] von den Lehrkräften mehr oder weniger erfolgreich umgesetzt werden. Dass Telefone eingezogen werden können, ist also kein neues Konzept. Viele Schüler, Eltern und auch Lehrkräfte benötigen konkretere Unterstützung im Umgang mit Problemen wie Mobbing, Grooming oder dem unerlaubten oder übermäßigen Gebrauch von Handys. Auch über Prüfungsformen muss wohl völlig neu nachgedacht werden. Hierzu fehlt bisher eine Lösung völlig.
Als besonders problematisch hat sich die Haftungsfrage erwiesen: Was passiert, wenn ein eingezogenes Handy beschädigt wird? Der Vorwurf, ein eingezogenes Handy beschädigt zu haben, ist schnell erhoben. Viele Sekretariate dürfen oder wollen Handys nicht verwahren. Zudem ist die Wirkung des vorübergehenden Einziehens eher gering, wenn das Handy am Ende des Unterrichts wieder zurückgegeben werden muss. Hilfreich wäre eine Rückgabe über die Eltern, bei Volljährigen bedarf es noch gesonderter Regelung. Erkennbar wird eine Problemstellung mit vielen Facetten
- Also doch: fifty shades of grey… C.Stb.
Quellen
[1] https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/who-handy-jugendliche-100.html, Bericht zum WHO Bericht ZDF
[2] https://doi.org/10.1016/j.chb.2025.108610 ,gesehen am 30.03.2025, Handynutzung und Suchtverhalten;
https://www.nature.com/articles/s41598-023-36256-4 gesehen am 30.03.2025, Einfluss selbst des ausgeschalteten Handys auf die Aufmerksamkeit;
https://www.uni-paderborn.de/nachricht/123972, gesehen am 30.03.2025
https://deutsches-schulportal.de/schulkultur/handyverbot-an-schulen-ja-oder-nein-was-sagen-die-studien/ , gesehen am 29.03.2025
[3] https://web.de/magazine/wissen/psychologie/handys-schulalltag-regelungen-wuenschen-deutschen-40801164, gesehen am 30.04.2025
[4] https://www.news4teachers.de/2025/03/eltern-haben-versagt-warum-ein-handy-verbot-in-schulen-jetzt-tatsaechlich-nottut/ , gesehen am 29.03.2025
[5] https://www.derstandard.de/story/3000000259809/drei-tage-handyverzicht-offenbaren-was-das-smartphone-mit- unserem-gehirn-anstellt, gesehen am 30.04.2025;
https://www.medienpaed.com/article/view/500 , was wünschen sich Schüler?, gesehen am 29.03.25
[6] https://www.deutschlandfunkkultur.de/handyverbot-an-grundschulen-100.html, gesehen am 30.04.2025
[7] https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.jugendschutz-niedersachsen.de/wordpress/wp-content/uploads/2010/10/pornografie_gewalt_auf_handys.pdf&ved=2ahUKEwj75MWOi_OMAxVBRvEDHVozILc4ChAWegQIIxAB&usg=AOvVaw0KPLBYeAQrgloPqOvKQeU2 , Gewaltphänomene, gesehen am 30.04.2025
[8] https://www.dak.de/dak/gesundheit/psychische-gesundheit/sucht/social-media-sucht-bei-jugendlichen_85778 , gesehen am 30.03.2025
[9] https://www.news4teachers.de/2025/03/wir-handeln-jetzt-bundesland-erlaesst-handyverbot-fuer-schueler-auch-an-weiterfuehrenden-schulen/ gesehen am 30.03.2025;
https://www.eltern.de/schulkind/handyverbot-an-schulen---es-spricht-nichts-dagegen---aber-alles-dafuer--13973442.html, gesehen am 25.04.25
https://www.lehrer-news.de/blog-posts/oecd-studie-plaedoyer-fur-den-bedachten-einsatz-von-handys-im-unterricht, gesehen am 30.03.2025
[10] https://kultus.hessen.de/presse/hessen-handelt-smartphone-schutzzonen-an-allen-schulen, aufgerufen am 31.303.2025
[11] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=SchulG_HE_!_82, gesehen am 30.03.2025
[12] https://www.campus-schulmanagement.de/magazin/smartphone-verbote-an-schulen-was-bringen-sie-wirklich-klaus-zierer, gesehen am 25.04.25
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Der Kreisvorstand möchte gesellig mit den Jubilarinnen und Jubilaren feiern.
Im "Who killed the pig (Alter Schlachthof)"
Schlachthofstraße 10, Gießen
Wir bitten wegen der Planung in jedem Fall um Rückmeldung bis zum 02.05.2025, entweder per E-Mail an angela-volp@gew-giessen.de oder telefonisch: 06 41 - 45 676.
Das Lokal ist barrierefrei! Für nicht mobile Kolleginnen und Kollegen bieten wir einen Abholservice an
(bitte gleich zusammen mit der Anmeldung angeben).
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Mittwoch, 26.02.2025, 15.00 – 17.00 Uhr
Bürgerhaus Kleinlinden
Die Teilnahme ist kostenlos, selbstverständlich könnt ihr eure Partner*innen mitbringen!
Wir bitten um Anmeldung per Telefon, Mail oder Post bis zum 10.02.2025
]]>Darum rufen wir dich auf: Mach dich stark für mehr soziale Gerechtigkeit!
Demonstration in Frankfurt, am 1. Februar 2025, um 12 Uhr, Auftakt Kaisersack ggü. Hauptbahnhof
Die geplanten Kürzungen der Landesregierung bedrohen das Fundament unserer Gesellschaft – Bildung, sozialen Zusammenhalt und den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Wenn nicht in Bund und Land finanzpolitisch endlich umgesteuert wird, ist die Besoldungskürzung im Jahr 2025 nur der Anfang. Bund und Länder würden dann in den kommenden Jahren beim öffentlichen Dienst und der öffentlichen Infrastruktur weiter kürzen (müssen) und die Daseinsvorsorge gegen die Wand fahren. Deswegen demonstrieren wir am 1. Februar für die sozial und klimagerechte Verteilung des Reichtums. Noch können wir, wenn wir stark und laut auftreten, Einfluss auf den Landeshaushalt nehmen. Die kommende Bundestagswahl ist zudem eine Chance, Politiker*innen zu wählen, die die Bedürfnisse der Menschen über Profite stellen. Sprecht eure Kolleg*innen an, kommt zusammen nach Frankfurt und stärkt unseren Protest für Bildung, Soziales, Demokratie und Klimaschutz! Eure Vorstandskolleg*innen des GEW KV Gießen
]]>Ort: Goethe-Universität Frankfurt, Campus Westend, Seminarhaus 3. Stock, Raum 3.104 / 3.105
Zeit: 24. Januar 2025, 18:15 Uhr
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Unter dem folgenden Link findet man die aktuellen Schulungstermine:
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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