Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer ist eine wichtige Institution beim Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen und Belange aller Beschäftigten im hessischen Schuldienst zu vertreten und zu schützen. Doch was genau macht der Hauptpersonalrat und warum ist seine Arbeit so bedeutend?
Eine seiner zentralen Funktionen ist die Verhandlung mit der obersten Behörde, die in der Regel das Kultusministerium ist. Hierbei geht es um verschiedene Angelegenheiten, angefangen von geplanten Erlässen, Verordnungen bis hin zu Gesetzen, die den Schuldienst betreffen. Der Hauptpersonalrat bringt dabei die Perspektive der Beschäftigten ein und gibt Stellungnahmen ab. Oftmals stößt er dabei auf direkte Unterstützung aus der Belegschaft, die ihre Meinung beispielsweise durch Resolutionen und Unterschriftensammlungen kundtut.
Ein weiterer wichtiger Aspekt seiner Tätigkeit ist die Initiierung von Regelungen, die auf Landesebene umgesetzt werden müssen, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Dies kann beispielsweise Maßnahmen zur Arbeitszeitregelung oder zum Gesundheitsschutz betreffen.
Kommt es zu Personalangelegenheiten, die auf unterer Ebene nicht einvernehmlich gelöst werden können, tritt der Hauptpersonalrat erneut in Verhandlung mit dem Kultusministerium. In manchen Fällen wird sogar eine Einigungsstelle gebildet, die Vorschläge zur Einigung unterbreiten soll. In solchen Situationen hat der Hauptpersonalrat bereits viele Kompromisse erzielt, die für alle Beteiligten akzeptabel sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hauptpersonalrat eine entscheidende Rolle im hessischen Schuldienst spielt. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten, setzt sich für deren Anliegen ein und trägt so maßgeblich zur Gestaltung eines fairen und angemessenen Arbeitsumfelds bei. Seine Arbeit ist von großer Bedeutung für das Funktionieren des Bildungssystems und verdient daher Anerkennung und Unterstützung.
Die GEW wird sich in Zusammenarbeit mit dem DGB und den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes trotz Rückschläge weiterhin vehement für den Erhalt und Ausbau einer “gleichberechtigten Mitbestimmung im sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen” (Art. 37 der Hessischen Verfassung) einsetzen. Die GEW fordert alle Beschäftigten auf, ihr demokratisches Grundrecht wahrzunehmen und sich zusammen mit den Personalräten aktiv an der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes Schule zu beteiligen. Die erfolgreiche Tätigkeit der Personalräte aller Ebenen ist wesentlich auch von der Beteiligung und Unterstützung der Beschäftigten abhängig!