Das Land Hessen verwaltet für seine Beamten im Schuldienst ein Lebensarbeitszeitkonto (LAK). Dieses Guthaben sollte man im Blick haben. Fallen zum Beispiel, durch allzuviele Stunden aus dem LAK, im letzten Dienstjahr, die Stunden des Einsatzes im Unterricht unter bestimmte Größenordnungen, entfallen die vorgesehenen regulären Altersermäßigungen. Die Stunden kann man auch niemandem vererben. Dagegen kann man diese, mit bestimmten Begründungen, als Stundenermäßigung der Wochenstundenzahl "abfeiern". Eine sinnvolle Sache, zum Beispiel bei familiären Herausforderungen. Die Stunden können mit einem halben Jahr Vorlauf und mindestens einer Laufzeit von einem Halbjahr beantragt werden. Der Antrag ist an keine Form gebunden und geht auf den Dienstweg... ein Musterantrag ist unter downloads hinterlegt oder hier.
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