Antrag auf Versetzung/Teilzeit

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Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung über den Dienstweg, also über die Schulleiterin oder den Schulleiter, einzureichen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Februar eines Jahres (Eingang 31.01.!, es gibt Schulämter, die auf den Eingang beim Schulamt abstellen, also rechtzeitig stellen.). Gnehmigte Versetzungen erfolgen jeweils zum 1. August eines Jahres. Für einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung gilt dies sinngemäß. TIP: Eingang grundsätzlich auf einer eigenen Kopie per Eingangsstempel bestätigen lassen.

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Download Teilzeitantrag