Sehr geehrter Herr Minister Schwarz,
die Berufswelt der Lehrkräfte hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Die Nutzung digitaler Tafeln, die Datenerfassung in LuSD, das Schulportal und die Nutzung von IServ sowie die Einrichtung dienstlicher E-Mail-Adressen eröffnen neue Möglichkeiten und bieten an einigen Stellen Erleichterung.
Doch um die digitalen Chancen zu nutzen, ist zumindest ein geeignetes digitales Endgerät vonnöten! Unser Arbeitgeber sieht es offenbar als selbstverständlich an, dass wir weiterhin Smartphones, Laptops und Tablets auf eigene Kosten anschaffen. Zwar gab es während der Corona-Pandemie Leihgeräte, die die Lehrkräfte zur Sicherstellung des Distanzunterrichts über den Schulträger ausleihen konnten, doch diese sind in vielen Fällen inzwischen nicht nur veraltet, sondern auch defekt.
Anders als für 2025 angekündigt gibt es weder Ersatz für defekte Geräte, noch werden die neuen Kolleg*innen zuverlässig mit digitalen Endgeräten ausgestattet.
Doch wer möchte, dass wir Lehrkräfte digitale Lehrwerke, digitale Klassenbücher, digitale Kommunikation und digitale Unterrichtsmedien nutzen, dass wir unsere Schüler*innen fit machen für die digitalen Herausforderungen der Arbeitswelt, dass wir sie schulen im Umgang mit KI, dass wir ihnen helfen, einen kritischen Umgang mit denInhalten sozialer Netzwerke zu entwickeln, der muss auch das nötige digitale Endgerät zur Verfügung stellen! Dies schließt Support, Wartung und möglichen Ersatz zwingend mit ein.
In anderen Berufen ist es kaum vorstellbar, dass Beschäftigte ihren eigenen Laptop ins Büro mitbringen, um mit diesem ihre Aufgaben zu erledigen.
Wie soll zudem den berechtigten Ansprüchen des Datenschutzes Genüge getan werden, wenn auf privaten Geräten und mit privaten Programmen dienstliche Daten und sensible Informationen zu Schüler*innen verarbeitet werden müssen?
Warum erwartet der Arbeitgeber der hessischen Lehrkräfte dies?
Herr Minister, wir Lehrkräfte brauchen endlich von unserem Arbeitgeber gestellte digitale Endgeräte!
Wir benötigen diese für die
• Nutzung von Schulportal, IServ und der digitalen Klassenbücher
• Nutzung der E-Books der Schulbuchverlage
• Nutzung von interaktiven Übungen
• Unterrichtsvorbereitung
• Erstellung von Präsentationen
• Kopplung mit den digitalen Tafeln
• Noteneingabe in die LuSD
• Erstellung der Abitur- und sonstigen Gutachten
• Organisation und Durchführung von Ausflügen und Fahrten
• Kommunikation mit Eltern, SchülerInnen, KollegInnen, Förderschullehrkräften,
Schulleitung, THA, Ämtern, PsychologInnen und SozialarbeiterInnen
• Teilnahme an Fortbildungen
• Bewältigung zu übernehmender Aufgaben, z. B. IT-Verwaltung
• Abrechnung von Reisekosten
Und somit insgesamt für zeitgemäßes Unterrichten und Arbeiten!
Wir bitten um eine konstruktive Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Klein, Simone Koll, Klaus Tamme
Für den Gesamtpersonalrat für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis