OVG Niedersachsen stärkt die Rechte von Lehrkräften: Ein Urteil bescheinigt Anspruch auf Entschädigung für Überstunden, was die Notwendigkeit besserer Arbeitsbedingungen unterstreicht.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen hat entschieden: Die Arbeitszeit von Lehrkräften ist messbar, und über dokumentierte Überstunden besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Einem inzwischen pensionierten Grundschulrektor wurden 31.000 € als Ausgleich für geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Die GEW Niedersachsen wertet dieses Urteil als wegweisenden Erfolg für bessere Arbeitsbedingungen. Der GEW Stadtverband Frankfurt begrüßt dieses Urteil, und auch wir wollen der Haltung in der Pressemitteilung der GEW Frankfurt folgen.
Hier geht es zu den Pressemitteilungen des OVG und der Bundes-GEW:
• Pressemitteilung OVG Niedersachsen
• Pressemitteilung Bundes GEW
Die GEW hat in Kooperation mit der Uni Göttingen eine Arbeitsbelastungs- und Arbeitszeitstudie an Frankfurter Schulen durchgeführt. Die Ergebnisse, an denen 1.199 Teilnehmende aus vier Schulformen an 64 Schulen beteiligt waren, zeigen: Lehrer*innen-Arbeitszeit ist messbar. Diese Erkenntnisse müssen ernst genommen werden!
Die Hessische Landesregierung hat die Ergebnisse der Frankfurter Studie bisher ignoriert. Das Urteil aus Niedersachsen sollte sie eigentlich unter Zugzwang setzen. Leider möchte die Hessische Landesregierung sich weder mit den Personalräten noch mit den Lehrerverbänden abstimmen und lässt sich mit der Einführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung weiterhin Zeit.
Die großen Probleme – wie lange Arbeitszeiten, hohe Arbeitsintensität (z. B. Klassenlehrer*innen-Tätigkeiten ohne Entlastungen, z. T. herausfordernde Schüler*innen, erhebliche Zunahme von Verwaltungsaufgaben, nicht funktionsfähige Online-Portale u. v. m.) – sowie schlechte Arbeitsbedingungen (marode Schulgebäude, mangelhafte Ausstattung) führen langfristig zur psychischen Erschöpfung und zur Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten. Eine Studie der GEW hat ergeben, dass Lehrkräfte deutlich stärker als andere Berufsgruppen von Burnout gefährdet sind. Es ist höchste Zeit, dass die Landesregierung die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Informationen zur Arbeitszeiterfassung
Auch die Stiftung Warentest (04/2025) hat in ihrer aktuellen Ausgabe über das Gerichtsurteil berichtet. Der Artikel weist auf den wichtigen Umstand hin, die geleistete Arbeit vollumfänglich und lückenlos zu dokumentieren. Eine sorgfältige Zeiterfassung ist ein wirksames Mittel, um die tatsächliche Belastung sichtbar zu machen.
Das HMBK äußert weiterhin, dass Lehrer*innen lediglich falsch organisiert seien. Statt substantieller Entlastung werden Selbstoptimierungsfortbildungen empfohlen. Dieser Sichtweise haben viele Schulen bereits deutlich widersprochen. Hier sei auf die mittlerweile etwa 20 Überlastungsberichte von Schulen aus der gießener Umgebung hingewiesen.
Wichtig ist eine konsequente, lückenlose Erfassung: Nach dem EuGH-Urteil reichen bereits Stunden und Minuten. Solange es keine offiziellen Vorgaben gibt, bietet sich z. B. eine einfache Tabelle oder eine digitale Zeiterfassung an. Auch diese „Buchhaltung“ gehört selbstverständlich zur Arbeitszeit. Gerade als Beamt*innen haben wir nur begrenzte Möglichkeiten, unsere Arbeitsbedingungen rechtlich überprüfen zu lassen. Umso wichtiger ist es, im Falle möglicher künftiger Verfahren vorbereitet zu sein: Nur wer seine Arbeitszeit konsequent dokumentiert, hat realistische Chancen auf Anerkennung und mögliche Entlastung.
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