Auskunft über den Pensionsanspruch
Immer wieder erhalten verbeamtete Lehrkräfte unaufgefordert Angebote zur angeblich notwendigen Vorausberechnung ihrer Pensionsansprüche. Nach unseren Informationen sind derzeit erneut entsprechende E-Mails im Umlauf, unter anderem mit der Absenderangabe „Manfred Ruhnau – Informationsauskunft für Altersversorgung e.K.“. Woher die verwendeten Kontaktdaten stammen, ist unklar. Teilweise wird behauptet, interessierte Lehrkräfte hätten sich in eine Liste eingetragen, die versehentlich vernichtet worden sei, und man solle telefonisch Kontakt aufnehmen.
Wichtig: Diese Vorausberechnungen werden nicht kostenlos angeboten.
Kostenlose offizielle Versorgungsauskunft
Beamt*innen des Landes Hessen haben einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Auskunft über ihre späteren Versorgungsansprüche.
Hierfür kann der Vordruck „Antrag auf Versorgungsauskunft“ genutzt werden.
Der Antrag ist zu richten an das Dezernat Beamtenversorgung beim Regierungspräsidium Kassel.
👉 Antrag auf Versorgungsauskunft:
rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2022-07/1antrag_versorgungsauskunft.pdf
Wie häufig ist eine Versorgungsauskunft möglich?
- Wurde bereits nach dem 01.03.2014 (Inkrafttreten des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes) eine Versorgungsauskunft erteilt, erfolgt eine weitere Auskunft
- frühestens nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder
- bei wesentlicher Änderung der Sachlage (z. B. drohende Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung).
- Danach kann eine erneute Versorgungsauskunft in der Regel im Abstand von fünf Jahren beantragt werden.
- Aus organisatorischen Gründen wird keine neue Versorgungsauskunft innerhalb von sechs Monaten vor Beginn des Ruhestands erstellt.