Personalräte
Sprechzeiten des Gesamtpersonalrates
Der Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis
Vorsitzende: Susanne Arends
Stellvertreter: Oliver Klein und Ralf Fei
Anschrift: Staatliches Schulamt, Schubertstr. 60, Haus 13,35392 Gießen
Durchwahl: 0641-4800-3300
Fax: 0641-4800-3333
E-Mail: Susanne.Arends@Kultus.Hessen.de
Sprechzeit: nach Vereinbarung

Arbeitszeitnachweis für Sozialpädogogische Mitarbeiterinnen im Schuldienst

NEU - Rundschreiben Januar und Februar 2020 der GEW im Gesamtpersonalrat
Reise- und Fortbildungskosten für Personalräte
Auch Personalräte müssen sowohl ihre Reisekosten als auch die Kosten für gebührenpflichtige Schulungen nach § 42 HPVG über das Reisekostenportal ZRTU abwickeln.
Nach § 42 HPVG muss die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung vom Personalrat beschlossen werden. Dieser Beschluss ist vor der Reise der Schulleitung anzuzeigen. Bei der letzten Änderung des HPVG im Jahr 2016 wurde eine eindeutige Regelung aufgenommen, dass die „durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten" vom Land Hessen getragen werden (§ 93 Abs.4).
Die GEW hat die Schulleitungen deshalb darum gebeten, darauf zuachten, dass Reise- und Fortbildungskosten von Personalratsmitgliedern nicht dem Schulbudget angelastet werden. Würde Fortbildung von Personalräten über das völlig unterfinanzierte schulische Fortbildungsbudget abgerechnet, entstünde eine nicht akzeptable Konkurrenz zwischen dem gesetzlich verankerten Recht der Personalräte auf eine Schulung für ihre Arbeit und den Fortbildungsbedürfnissen der Lehrkräfte.